in Allgemeine Zeitung 26.04.1887 |
in Allgemeine Zeitung 16.05.1888 |
Text der Bekanntmachung
"Bekanntmachung.
Vom 25. Mai an sind die königlichen Schlösser Herrenchiemsee, Linderlhof und Hohenschwangau (Neuschwanstein) bis auf weiteres jeden Tag mit Ausnahme des Freitag fürdten allgemeinen Besuch geöffnet.
Der Eintrittepreis beträgt für die Person:
a) in Herrenchiemsee Sonntag l M. 50 Pf. Montag, Dienstag, Mittwoch und Samstag 3 M., Donnerstag 6 M.;
b) in Linderhof für das k. Schloß 3 M., für die Grotto 2 M., » für die Hündingshütte 1 M. Die elektrische Beleuchtung der Grotte findet nur bei Lösung von mindestens 12 Eintrittskarten statt.
c) in Hohenschwangau (Neuschwanstein): 3 M.
Die Abgabe der Karten erfolgt ausschließlich an den Kassen bei den einzelnen Schlössern.
Am 13. Juni sind die Schlösser geschlossen.
Die Besichtigung des Schlosses Herrenchiemsee kann ausnahmsweise schon vom 1. Mai an gegen Lösung der entsprechenden Eintrittskarten durch die Gutverwaltung Herrenchiemsee gestattet werden.
München, den 20. April 1887
Die Administration des Vermögens Sr. Maj. des Königs Otto."
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